Im Verwaltungsrecht werden zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat, den Ländern, den Regierungspräsidien, den Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden geregelt. Es stehen sich meist Behörden und Private gegenüber.
Aber das Verwaltungsrecht regelt zum anderen auch die Funktionsweise der Verwaltung und das Verhältnis unterschiedlicher Behörden/staatlicher Stellen untereinander. Auch das Beamtenrecht und in gewisser Weise auch das öffentliche Dienstrecht gehören zum Verwaltungsrecht und damit zu unserem Tätigkeitsbereich.
Einige häufige Mandanten-Fragen im Verwaltungsrecht:
+ Werden die Kosten im Verwaltungsrecht von meiner Rechtsschutzversicherung getragen?
Leider werden die Kosten von verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vom Versicherungsumfang der meisten Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt. Gerne übernehmen wir aber für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn sie einen Fall im Bereich Verwaltungsrecht haben.
+ Warum sollte in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufgesucht werden?
Im Verwaltungsrecht herrscht der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Dies verleitet im Verwaltungsrecht unerfahrene Anwälte oft dazu, sich darauf zu verlassen, dass Behörden und Gerichte die Sachverhalte komplett ermitteln. Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht hingegen weiß, an welchen Stellen vertiefter Sachvortrag erforderlich ist.
Behörden und Gerichte ermitteln und prüfen, trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes, nicht "ins Blaue hinein" (keine ungefragte Fehlersuche). Daher ist gerade bei gerichtlichen Verfahren auf Bürgerseite ein vertiefter Vortrag erforderlich, um dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen.
Darüber hinaus sind verwaltungsrechtliche Fälle oftmals sehr komplex, so dass eine vertiefte Sachkenntnis stets von Vorteil für den Mandanten ist.
Zu unseren Tätigkeitsgebieten im Verwaltungsrecht gehören insbesondere
das öffentliche Baurecht
das Beamtenrecht inklusive Beamtenversorgungsrecht und Disziplinarrecht
das öffentliche Dienstrecht
das Kommunalrecht, Kommunalverfassungsrecht und Haushaltsrecht
das Raumplanungsrecht und Raumordnungsrecht, Recht der Planfeststellung
das Immissionsschutzrecht
das sonstige Umweltrecht (u.a. Naturschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Abfallrecht/Kreislaufwirtschaftsrecht, Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung)
das Abgaben- und Beitragsrecht, insbesondere Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht und Recht der Erhebung von Kanalbau-, Wasser- und Abwasserbeiträgen
das Straßenrecht
das Vergaberecht
das Beamtenrecht
das öffentliche Dienstrecht
das Wirtschaftsverwaltungsrecht (u.a. Gewerberecht, Gaststättenrecht, Makler- und Bauträgerrecht)
das Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht
das Enteignungsrecht
das Polizeirecht bzw. Ordnungsrecht inklusive Versammlungsrecht
das Staatshaftungsrecht/Amtshaftungsrecht und Entschädigungsrecht