Notar und Anwalt Verwaltungsrecht

Einige häufige Mandanten-Fragen im Verwaltungsrecht:

+ Werden die Kosten im Verwaltungsrecht von meiner Rechtsschutzversicherung getragen?

Leider werden die Kosten von verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vom Versicherungsumfang der meisten Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt. Gerne übernehmen wir aber für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn sie einen Fall im Bereich Verwaltungsrecht haben.

+ Warum sollte in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufgesucht werden?

Im Verwaltungsrecht herrscht der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Dies verleitet im Verwaltungsrecht unerfahrene Anwälte oft dazu, sich darauf zu verlassen, dass Behörden und Gerichte die Sachverhalte komplett ermitteln. Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht hingegen weiß, an welchen Stellen vertiefter Sachvortrag erforderlich ist.

Behörden und Gerichte ermitteln und prüfen, trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes, nicht "ins Blaue hinein" (keine ungefragte Fehlersuche). Daher ist gerade bei gerichtlichen Verfahren auf Bürgerseite ein vertiefter Vortrag erforderlich, um dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen.

Darüber hinaus sind verwaltungsrechtliche Fälle oftmals sehr komplex, so dass eine vertiefte Sachkenntnis stets von Vorteil für den Mandanten ist.

Zu unseren Tätigkeitsgebieten im Verwaltungsrecht gehören insbesondere

  • das öffentliche Baurecht
  • das Beamtenrecht inklusive Beamtenversorgungsrecht und Disziplinarrecht
  • das öffentliche Dienstrecht
  • das Kommunalrecht, Kommunalverfassungsrecht und Haushaltsrecht
  • das Raumplanungsrecht und Raumordnungsrecht, Recht der Planfeststellung
  • das Immissionsschutzrecht
  • das sonstige Umweltrecht (u.a. Naturschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Abfallrecht/Kreislaufwirtschaftsrecht, Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung)
  • das Abgaben- und Beitragsrecht, insbesondere Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht und Recht der Erhebung von Kanalbau-, Wasser- und Abwasserbeiträgen
  • das Straßenrecht
  • das Vergaberecht
  • das Beamtenrecht
  • das öffentliche Dienstrecht
  • das Wirtschaftsverwaltungsrecht (u.a. Gewerberecht, Gaststättenrecht, Makler- und Bauträgerrecht)
  • das Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht
  • das Enteignungsrecht
  • das Polizeirecht bzw. Ordnungsrecht inklusive Versammlungsrecht
  • das Staatshaftungsrecht/Amtshaftungsrecht und Entschädigungsrecht
  • das Agrarrecht
  • das Wahl- und Parteienrecht
  • das öffentliche Veranstaltungsrecht / Eventrecht
  • das Gesundheitsverwaltungsrecht
  • das Kinder-/Jugendhilferecht (für Kommunen)
Ok

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